Teilnahmebedingungen für das Tippgeberprogramm
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Tippgeberprogramm der verticus Finanzmanagement AG. Das Programm gilt ausschließlich für die private Krankenvollversicherung.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Tippgeberprogramm der verticus Finanzmanagement AG, Daimlerstraße 30, 50170 Kerpen (nachfolgend „verticus") über das Portal unter tippgeber.verticus.ag.
(2) Das Programm gilt ausschließlich für die private Krankenvollversicherung. Empfehlungen zu anderen Versicherungen oder Finanzprodukten sind willkommen, begründen aber keinen Prämienanspruch.
(3) Abweichende Bedingungen des Tippgebers gelten nur, wenn verticus ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Ein Anspruch auf Teilnahme am Programm besteht nicht.
2. Was ein Tippgeber tut — und was nicht
(1) Der Tippgeber macht verticus auf Personen aufmerksam, die an einer Beratung interessiert sein könnten. Er stellt dafür seinen persönlichen Empfehlungslink zur Verfügung. Mehr ist seine Aufgabe nicht.
(2) Der Tippgeber ist kein Versicherungsvermittler. Er berät nicht, empfiehlt keine Produkte, gibt keine Auskunft über Tarife, Preise oder Bedingungen und wirkt nicht auf die Entscheidung der von ihm benannten Person ein. Er nimmt keine Anträge entgegen und hilft nicht beim Ausfüllen.
(3) Diese Grenze ist keine Förmlichkeit: Wer über die bloße Namhaftmachung hinausgeht, betreibt Versicherungsvermittlung und benötigt dafür eine Erlaubnis nach § 34d GewO. Der Tippgeber verpflichtet sich, diese Grenze einzuhalten. verticus kann die Teilnahme beenden, wenn er es nicht tut.
(4) Zwischen verticus und dem Tippgeber entsteht kein Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertreterverhältnis. Der Tippgeber schuldet keine Tätigkeit und unterliegt keinen Weisungen.
3. Registrierung
(1) Die Teilnahme setzt eine Registrierung im Portal voraus. Teilnehmen kann, wer volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
(2) Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffend sein und aktuell gehalten werden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(3) Jede Person darf nur ein Konto führen.
4. Empfehlungslink und Zuordnung
(1) Nach der Registrierung erhält der Tippgeber einen persönlichen Empfehlungslink mit einem ihm zugeordneten Code.
(2) Die Prämie steht demjenigen Tippgeber zu, über dessen Empfehlungslink die Kontaktaufnahme erfolgt ist. Maßgeblich ist der Link, über den die benannte Person das Kontaktformular erreicht hat.
(3) Der Tippgeber gibt seinen Link nur an Personen weiter, mit denen er in persönlichem Kontakt steht. Unaufgeforderte Werbung ist untersagt — dazu gehören insbesondere Massenmails, automatisierte Verteilung, Einträge in Foren und Portalen sowie bezahlte Werbung auf den Namen oder die Marke von verticus. Wer dagegen verstößt, verliert den Prämienanspruch für die betroffenen Empfehlungen.
5. Zustandekommen einer Empfehlung
(1) Eine Empfehlung entsteht, wenn eine Person über den Empfehlungslink von sich aus Kontakt zu verticus aufnimmt und dabei ihre Daten selbst angibt.
(2) Gegenstand des Programms ist die Beratung zur privaten Krankenvollversicherung (substitutive Krankenversicherung). In Betracht kommt sie nur für Personen, die versicherungsfähig sind — im Regelfall Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Der Tippgeber prüft das nicht; er sollte es aber wissen, damit seine Empfehlung Aussicht auf Erfolg hat.
(3) Der Tippgeber übermittelt keine Daten Dritter an verticus. Die benannte Person entscheidet selbst, ob und welche Angaben sie macht.
(4) Ein Anspruch auf Bearbeitung einer Empfehlung besteht nicht. verticus entscheidet frei, ob und in welchem Umfang eine Beratung stattfindet.
6. Prämie
(1) Für jede erfolgreiche Empfehlung erhält der Tippgeber eine Prämie von 250 Euro.
(2) Die Prämie entsteht, sobald aus der Empfehlung eine private Krankenvollversicherung zustande gekommen ist und der Versicherer den Vertrag policiert hat. Maßgeblich ist die Policierung, nicht die Antragstellung: In der privaten Krankenversicherung geht der Annahme eine Risikoprüfung voraus, die zur Ablehnung oder zu einem Zuschlag führen kann.
(3) Der Betrag wird in diesem Moment festgeschrieben; eine spätere Änderung der Prämienhöhe berührt bereits entstandene Ansprüche nicht.
(4) Je Empfehlung entsteht höchstens eine Prämie, unabhängig davon, wie viele Verträge daraus hervorgehen.
(5) Auszahlbar ist die Prämie erst, wenn die Widerrufsfrist der beratenen Person abgelaufen ist. Diese beträgt 14 Tage und beginnt, sobald die Person die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung erhalten hat (§ 8 VVG). Da verticus den Zustellzeitpunkt nicht kennt, rechnet das Portal pauschal 21 Tage ab Policierung — 14 Tage Frist zuzüglich einer Woche für den Postweg.
(6) Wird der Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, entfällt die Prämie.
(7) Nach der Auszahlung fordert verticus die Prämie nicht zurück. Storniert die beratene Person ihren Vertrag später, berührt das den Tippgeber nicht. Das Risiko trägt verticus.
(8) verticus kann die Prämienhöhe für künftige Empfehlungen jederzeit ändern oder das Programm beenden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Empfehlung im Portal ausgewiesene Höhe.
7. Wann keine Prämie entsteht
Keine Prämie entsteht in folgenden Fällen:
(1) Eigenempfehlung. Empfiehlt der Tippgeber sich selbst, entsteht kein Anspruch. Maßgeblich ist der Abgleich von E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
(2) Doppelte Empfehlung. Wurde dieselbe Person innerhalb der letzten 365 Tage bereits von jemand anderem benannt, steht die Prämie dem ersten Tippgeber zu. Wer zuerst empfohlen hat, hat die Arbeit gemacht.
(3) Andere Produkte. Kommt aus der Empfehlung kein Vertrag über eine private Krankenvollversicherung zustande, entsteht keine Prämie. Das gilt insbesondere für Krankenzusatzversicherungen, reine Krankentagegeldversicherungen, Anwartschaftsversicherungen sowie für Verträge über andere Sparten.
(4) Kein Neuabschluss. Ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer (§ 204 VAG) ist kein Abschluss im Sinne dieser Bedingungen.
(5) Bereits bestehende Geschäftsbeziehung, soweit verticus die Person zum Zeitpunkt der Empfehlung bereits als Kundin oder Kunden führt.
(6) Verstoß gegen Ziffer 4 Absatz 3 (unaufgeforderte Werbung).
(7) Beendigung der Teilnahme nach Ziffer 10.
Die Empfehlung selbst bleibt in diesen Fällen bestehen und wird bearbeitet — es entfällt allein die Prämie. Der Tippgeber sieht den Grund in seinem Konto.
8. Auszahlung
(1) Der Tippgeber wählt im Portal, auf welchem Weg er die Prämie erhalten möchte. Zur Verfügung stehen die dort jeweils angebotenen Wege; derzeit die Überweisung auf ein Konto. verticus kann weitere Wege anbieten oder einzelne Wege einstellen.
(2) Für die Auszahlung wird ein Beleg erstellt. Dafür benötigt verticus Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum des Tippgebers. Solange diese Angaben fehlen, kann nicht ausgezahlt werden. Das Portal weist darauf hin, sobald eine Prämie entstanden ist.
(3) Die Auszahlung erfolgt gesammelt in regelmäßigen Läufen, nicht taggenau.
(4) Der Beleg wird dem Tippgeber im Portal bereitgestellt und per E-Mail übersandt.
9. Steuern
(1) Die Prämie ist vom Tippgeber selbst zu versteuern. verticus behält keine Steuern ein und führt keine ab.
(2) Ob und wie die Prämie zu versteuern ist, hängt von den persönlichen Verhältnissen des Tippgebers ab. Er klärt dies mit seinem Finanzamt oder Steuerberater. verticus erteilt dazu keine Auskunft.
(3) Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, etwaige gewerbe- oder sozialversicherungsrechtliche Folgen seiner Teilnahme zu prüfen.
10. Beendigung der Teilnahme
(1) Der Tippgeber kann sein Konto jederzeit im Portal schließen. Mit der Schließung endet die Teilnahme.
(2) Bereits entstandene Prämien bleiben bestehen und werden ausgezahlt. Die Schließung ändert daran nichts. verticus zahlt sie mit dem nächsten Auszahlungslauf aus; die für die Auszahlung erforderlichen Daten werden erst danach gelöscht.
(3) Vor der Schließung weist das Portal darauf hin, welche Beträge noch offen sind und was gelöscht wird. Die Schließung setzt eine gesonderte Bestätigung des Tippgebers voraus.
(4) Über die Schließung werden die Verwaltung und der zuständige Ansprechpartner unterrichtet.
(5) verticus kann ein Konto sperren oder die Teilnahme beenden, wenn der Tippgeber gegen diese Bedingungen verstößt, insbesondere gegen Ziffer 2 oder Ziffer 4 Absatz 3. Bereits entstandene Prämien bleiben auch dann bestehen, soweit sie nicht gerade auf dem Verstoß beruhen. Betrifft der Verstoß eine bestimmte Empfehlung, entfällt allein deren Prämie.
(6) Das Programm kann von verticus mit einer Frist von vier Wochen beendet werden. Bis dahin entstandene Prämien werden abgerechnet.
11. Widerrufsrecht des Tippgebers
(1) Der Tippgeber kann seine Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Registrierung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Es genügt eine formlose Erklärung in Textform an die im Impressum genannte Adresse; ebenso genügt es, das Konto im Portal zu schließen.
(2) Der Widerruf beendet die Teilnahme. Bereits entstandene Prämien bleiben bestehen und werden nach Ziffer 10 abgerechnet.
(3) Kosten entstehen dem Tippgeber durch den Widerruf nicht.
12. Datenschutz
(1) Wie verticus personenbezogene Daten verarbeitet, steht in den Datenschutzhinweisen zu diesem Portal.
(2) Auszahlungsbelege werden auch nach der Schließung eines Kontos aufbewahrt, soweit steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Bankverbindung wird dabei gelöscht.
13. Haftung
(1) verticus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet verticus begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für die dauerhafte Verfügbarkeit des Portals wird keine Gewähr übernommen.
14. Änderung dieser Bedingungen
(1) verticus kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern. Über eine Änderung wird der Tippgeber per E-Mail informiert; die jeweils geltende Fassung steht im Portal.
(2) Geänderte Bedingungen gelten nur für Empfehlungen, die nach der Änderung zustande kommen. Für bereits entstandene Prämien gelten die Bedingungen fort, die zum Zeitpunkt der Empfehlung galten.
(3) Wer mit einer Änderung nicht einverstanden ist, kann sein Konto jederzeit nach Ziffer 10 schließen. Bereits entstandene Prämien bleiben ihm auch dann.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Tippgeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
(3) verticus ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.